Stellt der Schlafmediziner eine „schlafbezogene Atmungsstörung“ (z. B. obstruktive Schlaf-Apnoe)
fest, legt er – abgestimmt auf Anzahl der Atempausen, Begleiterkrankungen, Risikofaktoren – seine
Therapie fest:

■ allgemeine schlafhygienische Maßnahmen
■ eine maschinelle Atmungstherapie mit einem
   nCPAP-Gerät, mit dem die Atemwege durch
   kontinuierliche „Druckluft“ offengehalten werden
■ alternativ ein „Intraorales Schnarch-Therapie-Gerät“
   vom Zahnarzt bzw.
■ operative Therapieverfahren z. B. durch HNO-Ärzte,
   Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen.

Die Wirkung aller Therapieformen – auch die vom Zahnarzt eingesetzten „IST-Geräte“ – müssen in einem Schlaflabor oder mit einem ambulanten Überwachungssystem kontrolliert werden.
Durch kontinuierliche nasale Überdruckbehandlung (nCPAP) werden obstruktive Apnoen komplett die sicherste Therapie gegen nächtliche Atemstillstände. Der „erholsame Schlaf“ und die wiederkehrende Leistungsfähigkeit sind sofort spürbar. Für den Schlafpartner gewöhnungsbedürftig – für den erkrankten Schnarcher eine sofortige Wirkung !

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